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Prozeßbericht vom 6. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland - Teil 3 (Ergänzungen)

Archivmeldung vom 24.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2014)
Peter I, König von Deutschland (2014)

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Florian Steinlein schreibt in seiner Schilderung zum 6. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland am Landgericht Halle: "Erst in der Reflektion der Geschehnisse des 6. Verhandlungstages fällt mir auf, dass sich die beiden BaFin-Mitarbeiter in einem heiklen Punkt deutlich widersprochen haben. Immer wieder wurde seitens Peter kritisiert, auch per Rechtsanwalt angezeigt, dass bei der ersten Razzia die Steuerfahndung anwesend gewesen wäre. Vom Durchsuchungsbeschluss wurde ihr Einsatz nicht gedeckt. Nachdem dies immer wieder bestritten wurde, wurde an diesem Tag plötzlich von beiden Mitarbeitern bestätigt, dass mehrere Mitarbeiter der Steuerfahndung – mal 2, mal 3-4, mal bis zu 6 – bei diesem Großeinsatz anwesend waren.

Illegale Razzia der BaFin in 2014 im Königreich Deutschland?
Illegale Razzia der BaFin in 2014 im Königreich Deutschland?

Bild: Bildschirmfoto des MDR Berichtes vom 20.06.2016

Laut Referatsleiter EVG5 sei dies angeblich nur deshalb so gewesen, weil Landespolizei Sachsen-Anhalt sowie Bereitschaftspolizei des Bundes nicht genügend Personal für den Einsatz stellen konnte. Daraufhin hätten einige Steuerfahnder „lediglich Amtshilfe“ geleistet.

Allerdings wird von ihm auch deutlich gemacht, dass für den Großeinsatz mit Durchsuchungen vertrautes Personal gewünscht und gebraucht wurde. Seiner Meinung nach können Polizisten das nicht, weil sie dafür nicht ausgebildet sind. Dies verdeutlicht er u.a. mit Aussagen wie: „Polizisten wissen [nur] was zu tun ist, wenn Jemand mit dem Messer über den Flur läuft.“

Mit Durchsuchungen vertrautes Personal hätte man auch woanders finden können – z.B. beim Zoll. Doch der Referatsleiter EVG5 verweist lieber beschwichtigend darauf, dass das Thema ‚Steuerfahnder‘ ohnehin nicht von Belang sei. Sie seien allemal nur an Standorten eingesetzt gewesen, die sich letztlich als irrelevant herausgestellt haben.

Dies ist aber äußerst skurril!

Denn dieser Referatsleiter EVG5, welcher den Einsatz im Vorfeld organisierte, bestätigt während seiner Vernehmung mehrfach, dass auf dem Gelände der Staatskanzlei (Pestalozzistraße) keine Steuerfahnder anwesend waren. Nur an Standorten ohne Belang.

Peter verweist auf eine diesbezügliche, damals sogar vor Ort vorgebrachte Beschwerde eines mit dem Königreich verbundenen Rechtsanwalts. Diese wurde eben genau diesem Zeugen vorgebracht. Die Beschwerde wurde – dem Verhalten des ‚Referatsleiters EVG5‘ bei der Aussage nach – als geradezu irrsinnig verworfen.

Der Referatsleiter EVG2 bestätigte während seiner Befragung mehrfach, damals nur am Standort Pestalozzistraße gewesen zu sein und deshalb zu anderen Durchsuchungsstandorten keine Aussagen machen zu können. Interessanterweise hat er zu einem früheren Zeitpunkt seiner Vernehmung indirekt die Anwesenheit zweier Steuerfahnder dort bestätigt.

Ohne den genauen Ort zu nennen sagte er, dass im Verlauf des ersten Großeinsatzes zwei Männer von der Steuerfahndung auf ihn zukamen. Sie hätten ihn gefragt, ob sie ein Schwert (‚gefährliche Waffe‘ verwendet zur Staatsgründungszeremonie) konfiszieren sollten. Er habe geantwortet, dass er an Waffen nicht interessiert sei. Was aus dem Schwert darauf wurde, wusste er nicht.

Ich sah Letzteres zunächst nur als eine Belanglosigkeit, die ich mir noch nicht mal notiert habe – doch ich erinnere mich genau. Irgendwie habe ich nämlich ein Gedächtnis für solche kleinen Geschichten. Da beide BaFin-Mitarbeiter nochmals geladen werden, wird es bestimmt interessant, ob dieses Thema nochmals von Bedeutung sein wird …

Schade allerdings ist schon mal wieder, dass der für die ‚Vor-Ort-Maßnahmen bei der Verfolgung unerlaubter Geschäfte‘ zuständige Referatsleiter EVG5 bereits ausgesagt hat, dass die BaFin keine Listen über die an diesem Großeinsatz beteiligten Einsatzkräfte habe …

Mal wieder „praktisch“, oder?!

Quelle: KRD Blog von Florian Steinlein

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