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Gericht verbietet Kritik an NPD – „Angriff auf Meinungsfreiheit in Deutschland“

Archivmeldung vom 20.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Extremismusforscher erklärt dem Bundesverfassungsgericht die Ansichten der NPD. Auch in einem Artikel der ZEIT erläutert der Politikwissenschaftler, warum er denkt, dass die NPD verboten werden sollte. Nun hat ihm das Dresdner Landgericht untersagt, seine Ansichten zu verbreiten.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" berichtet weiter: "Unter der Überschrift "NPD-Verbot – Ausgrenzen, bitte" schrieb Doktor Steffen Kailitz in einem Artikel in der ZEIT, die NPD plane „rassistische Staatsverbrechen“ und wolle „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund“. Ähnliche Aussagen tätigte er auch als geladener Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht.

Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden, ist in der sächsischen AfD aktiv. Er dient der Partei als Mitglied des Landesschiedsgerichts. Auf Antrag der NPD hat er nun in Ausübung seines Richteramts Kailitz untersagt, bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monaten Ordnungshaft seine Aussagen öffentlich zu wiederholen.

Die Verfügung bedeutet für Kailitz, den wissenschaftlichen Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Zentrum für Totalitarismusforschung der TU Dresden, schwere Einschränkungen, nicht nur bei der Arbeit:

"Sie sehen ja offenkundig wie schwer ich mich tue, bestimme Dinge nicht zu sagen“, sagte Kailitz in einem Interview mit Sputnik-Korrespondent Bolle Selke. „Es schränkt mich natürlich schon in meiner Äußerungsfreiheit alleine ein. Es schränkt mich auch konkret in der Möglichkeit der Verbreitung meiner wissenschaftlichen Ergebnisse ein. Die Aussage, die mir ja hier verboten wurde, ist ja das Ergebnis jahrelanger Auseinandersetzung mit den programmatischen Schriften der NPD. Derzeit liegt unter anderem ein Artikel bei Patterns of Prejudice, einer wichtigen Fachzeitschrift, zur Begutachtung vor, den ich zurückziehen müsste, wenn dieses Urteil bestand hätte."

Der Süddeutschen Zeitung sagte Richter Maier, ihm sei der Wissenschaftler Kailitz bisher kein Begriff gewesen. Auch von dessen Wirken als Sachverständiger vor dem Bundesverfassungsgericht habe er erst nachträglich erfahren. Ausdrücklich distanzierte sich AfD-Mitglied Maier von einer möglichen Nähe zur NPD. Es sei im Gegenteil als Mitglied des AfD-Landesschiedsgerichts seine Aufgabe, Neonazis aus der AfD herauszuhalten.

Kailitz‘ Anwalt Jörg Nabert sieht die Angelegenheit sehr kritisch, wie Steffen Kailitz erläutert:

"Mein Anwalt sprach sofort, als er davon hörte von einem echten Justizskandal, ich schließe mich dieser Wertung an. Es gab hier keinerlei Anhörung durch mich und es wurde dem Antrag der NPD voll gefolgt. Die NPD hatte das in ihrem Antrag damit begründet, dass es ehrverletzend für sie sei, dass es eine Schmähkritik sei, im Grunde also sehr irritierend, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat ausreicht, dass ein Wissenschaftler seine Ergebnisse nicht weiter verbreiten kann, weil sich eine extremistische Partei in ihrer Ehre verletzt fühlt."

Ungereimtheiten  bei der ganzen Angelegenheit sieht der vertretende Sprecher am Landgericht Dresden, Vorsitzender Richter Ralf Högner, nicht:

"Es handelt sich um einen Beschluss auf Antrag der NPD. Im einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Gericht immer die Wahl, bis zur Anhörung des Gegners vorläufig einen Beschluss zu erlassen, zu dem dieser dann noch nicht gehört wurde. Danach wird ihm dann auf seinen Antrag hin Gelegenheit gegeben, das nachzuholen." NPD-Verbotsverfahren: „Mit juristischen Kanonen auf politische Spatzen“ - Experte

Auch den Vorwurf in den Medien, dass nur ein Richter anstatt einer Kammer – also drei Richter — zu der Sache entschieden hat, kann Högner nicht nachvollziehen:

"Dass Landgerichte durch Einzelrichter, als durch einzelne Richter, entscheiden, ist ja die Regel. In Pressesachen gilt zwar die Ausnahme, dass die Kammer ordinär zuständig ist und nicht der Einzelrichter, allerdings auch da sagt die Zivilprozessordnung, dass die Kammer es in der Regel auf den Einzelrichter übertragen soll, wenn sie der Sache keine grundsätzliche Bedeutung zumisst. Diese grundsätzliche Problematik, die da gemeint ist, ist grundsätzlich rechtlich problematisch, nicht politisch oder gesellschaftlich."

Auch die Meinungsfreiheit, sieht der Richter hier nicht betroffen.

"Die Meinungsfreiheit ist nicht tangiert. Wenn die Äußerung als Meinungsäußerung zu werten wäre, dann wäre der Prüfungsmaßstab ohnehin ein anderer und ich bin mir gerade nicht sicher, ob die wissenschaftliche Tätigkeit des Beklagten so bekannt war."

Steffen Kailitz ist da natürlich anderer Ansicht:

"Das ist ein frontaler Angriff der NPD auf die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland.""

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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