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Scheel macht sich Sorgen um Ansehen des Bundespräsidentenamtes

Archivmeldung vom 17.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Erster Amtssitz des Bundespräsidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin. Bild: Raimond Spekking / wikipedia.org
Erster Amtssitz des Bundespräsidenten ist das Schloss Bellevue in Berlin. Bild: Raimond Spekking / wikipedia.org

Alt-Bundespräsident Walter Scheel macht sich Sorgen um das Ansehen des höchsten Amts im Staat. "Sitten und Gebräuche haben sich seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland leider auch in der Politik sehr geändert. Ich bin dabei vor allem besorgt um das Amt des Bundespräsidenten", sagte Scheel der "Bild am Sonntag". Er fügte aber hinzu, dass für ihn "das Wesentliche immer bleibt, was der Bundespräsident am Ende aus seiner Amtszeit macht."

Scheel war von 1974 bis 1979 der vierte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Grünen-Politiker Ströbele stellt Wulff in Frage

Angesichts der anhaltenden Vorwürfe gegen Christian Wulff wegen möglicher Verfehlungen in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident hat erstmals ein Abgeordneter der Grünen den Bundespräsidenten in Frage gestellt. "Wenn sich bestätigt, dass Herr Geerkens Verhandlungen mit Herrn Wulff geführt hat und der dies wusste, dann könnte das die Lage völlig verändern", sagte der Rechtspolitiker Hans-Christian Ströbele dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Dann wird es eng für Herrn Wulff".

Demgegenüber sieht der SPD-Innenpolitiker und Verfassungsexperte Dieter Wiefelspütz den Bundespräsidenten "zwar unter Druck, aber als Verfassungsorgan voll handlungsfähig". Dies ist entscheidend, weil der Bundespräsident rechtlich umstrittene Vorhaben wie das Stasi-Unterlagengesetz unterzeichnen muss. "Der Bundespräsident ist nicht der bessere Gesetzgeber", sagte Wiefelspütz, "aber er muss es im Kreuz haben, Gesetze, die er für evident verfassungswidrig hält, nicht zu unterzeichnen." Der Sozialdemokrat machte deutlich, dass er genau dies Wulff weiterhin zutraut.

Nach den neuen Enthüllungen in der Kredit-Affäre sieht die Linke Bundespräsident Christian Wulff in Erklärungsnöten. Fraktionsvize Ulrich Maurer sagte den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe, der Präsident müsse jetzt "sofort zu den neuen Vorwürfen Stellung nehmen". Wulff müsse seine geschäftlichen und finanziellen Beziehungen zum Ehepaar Geerkens "vollständig offen legen", forderte Maurer.

Staatsrechtler werfen Wulff Verstoß gegen Gesetz vor

Führende Verfassungsrechtler werfen dem Bundespräsidenten vor, als Ministerpräsident von Niedersachsen geltendes Recht gebrochen zu haben. "Christian Wulff hat meines Erachtens gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen", sagt der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim der Tageszeitung "Die Welt". "Es geht längst nicht mehr nur darum, ob er den Landtag unvollständig informiert hat." Vielmehr würde das Ministergesetz und der dazugehörige Erlass die Annahme von verbilligten Krediten verbieten. "Ein Bezug zum Amt", sagte von Arnim, "ist bei dem Darlehen von Frau Geerkens aus meiner Sicht gegeben."

Wulff war in den vergangenen Tagen heftig in die Kritik geraten, da er von Edith Geerkens, der Ehefrau des Unternehmers Egon Geerkens, 2008 einen Kredit von 500.000 Euro erhalten hatte. Dabei sei der Vorteil nach Informationen der "Welt" noch größer gewesen als bisher angenommen. Nach einer Bundesbank-Statistik belief sich der durchschnittliche Kreditzins für Wohnungsbaukredite mit einer Zinsbindung von ein bis fünf Jahre im Oktober 2008 auf 5,43 Prozent. Das Darlehen an Wulff kostete dagegen nur vier Prozent und war laut Edith Geerkens unbesichert gewährt worden. Einen solchen Kredit aber hätte auch einem Ministerpräsidenten wohl keine Bank gegeben, heißt es in dem Zeitungsbericht unter Berufung auf Angaben der ING Diba und eines anderen Baufinanzierers.

"Wenn es keine Sicherheiten gab - zum Beispiel einen Grundbucheintrag - und Herr Wulff also zu den genannten Konditionen gar keinen Kredit bei einer Bank bekommen hätte, muss man einen Verstoß bejahen", sagte Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin. Allerdings sei für ihn noch der Amtsbezug unklar. "Man muss sehr genau prüfen, ob das eine rein private Angelegenheit war - oder eine, die einen engen Bezug zu seinem Amt als Ministerpräsident hatte."

Das sieht Verfassungsrechtler von Arnim schon deshalb als gegeben an, weil Egon Geerkens an drei Reisen des Ministerpräsidenten teilgenommen habe, obwohl! er nach "objektiven Kriterien nicht mehr in diese Delegationen" gepasst habe.

Auch Jurist Franz-Josef Peine aus Frankfurt an der Oder sieht Wulffs Verhalten kritisch: "Mit dem Kredit von Frau Geerkens hat Wulff auf jeden Fall gegen die Verwaltungsvorschrift verstoßen, die keine Annahme zinsgünstiger Darlehen erlaubt." 

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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