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Experten: Gesetz zu „Hatespeech“ und „Fake News“ in Social Media bringt nur wenig

Archivmeldung vom 18.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de

Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für ein Gesetz zum besseren Schutz von Nutzern in sozialen Netzwerken gefährde die Meinungsfreiheit und verbessere nur wenig. Aber der Grundgedanke sei gut – so die Einschätzung zweier Medienrechtsanwälte, mit denen Sputnik-Korrespondent Valentin Raskatov gesprochen hat.

Der Name des Gesetzentwurfs lautet in der Kurzform: „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Sein vollständiger Name: „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“. Es geht um die Rechte der Einzelnen in Deutschland gegenüber Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter effektiver durchzusetzen.

Die internationalen Unternehmen, meist aus den USA, müssen bereits die deutschen Gesetze achten. Aber wenn sie keine Ansprechperson in Deutschland für Rechtsfragen und —probleme einsetzen, dann können individuelle Ansprüche hierzulande bisher nicht durchgesetzt werden. Das neue Gesetz soll da Abhilfe schaffen. Über Schwächen und Stärken des Entwurfs sprach Sputnik mit zwei Medienrechtsexperten.

Jan Mönikes, Medienrechtsanwalt in Berlin, findet gelungen, dass das Gesetz bei Unternehmen wie Facebook die Einführung eines „inländischen Zustellungsbevollmächtigten“ vorsieht. „Damit soll die bisherige Taktik von internationalen Plattformbetreibern, sich durch ihre Internationalität vor jeglicher gesetzlichen Verantwortung zu drücken, durchbrochen werden.“

Ebenso findet er die Einführung einer Löschungsfrist von einem bis sieben Tage sinnvoll. Dem Entwurf nach soll der Plattformbetreiber bei offensichtlichen Fällen 24 Stunden Zeit haben, eine Löschung vorzunehmen. In weniger offensichtlichen Fällen sollen es bis zu sieben Tage sein. Strittige Fälle sollen von Gerichten entschieden werden.

Misslungen ist aber nach Mönikes‘ Ansicht, „dass hier eine Art Strafrecht zweiter Ordnung erfunden werden soll.“ Am Beispiel der Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan mit bestimmten Begriffen durch den deutschen TV-Moderator Jan Böhmermann erklärte der Rechtsanwalt: Dies könne strafbar sein, müsse es aber nicht. Der Kontext entscheide. Das wäre aber eine Sache der Gerichte. Im Zweifel gehe das Recht der Meinungsfreiheit vor. Das führe regelmäßig dazu, dass in Fällen von „Hatespeech“ oder „Fake News“ die Gerichte anders entschieden als erwartet, auch wenn das dem allgemeinen Gefühl widerspreche.

Der Gesetzentwurf erkläre solche Straftatbestände nun als „ordnungswidrig“, erläuterte der Medienrechtsexperte, „jedenfalls für den Betreiber einer Plattform“. „Das heißt, jemand kann weiterhin straffrei sich äußern auf einer Plattform. Die Plattform soll aber bestraft werden können, wenn eine Behörde der Meinung ist, dass das vielleicht nicht strafbar ist, aber zumindest so wirkt, als ob es strafbar sein könnte und deswegen eine Löschung verlangt. Wenn das Unternehmen dieser Löschung nicht nachkommt, will dann der Staat mit einem erheblichen Bußgeld von bis zu mehreren Millionen Euro die entsprechenden Verantwortlichen bei dieser Plattform bestrafen.“

Damit werde das bisherige grundsätzliche Prinzip umgekehrt, so dass die Meinung und Information frei verbreitet werden darf zulasten von Plattformen. Die könnten und sollten – „anders als jetzt zum Beispiel Sputniknews oder eine Zeitung“ – für den Inhalt der Nutzer in der Regel gar nicht verantwortlich sein, so Mönikes.

Er sieht die Gefahr, dass so die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte: „In diesem System, wie es hier vorgeschlagen wird, gibt es keinen, der dafür sorgt, dass im Zweifel von den Unternehmen nicht einfach gelöscht wird – die verdienen ja Geld und sehen sich nicht als Hüter der Meinungsfreiheit.“ So könnten auch diskussionswürdige Inhalte gelöscht werden, „die aber nach dem Recht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind“. Der Experte schätzte ein: „Das ganze System ist so angelegt, dass die Firma gut beraten ist, im Zweifel Bußgelder zu vermeiden, und stattdessen lieber schneller zu löschen als es eigentlich einer freien Debattenkultur gut tut.“

Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke beschrieb im Gespräch mit Sputnik die sogenannten Uploadfilter als Schwachstelle des Gesetzentwurfs: „Facebook und die anderen Plattformen müssen sicherstellen, dass einmal illegale Inhalte in Zukunft nicht noch einmal hochgeladen werden dürfen. Nehmen wir einmal das Bild des Syrers Anas Modamani, der gegen Facebook geklagt hat. Da war klar, dass er mit seinem Merkel-Selfie-Bild verunglimpft worden ist, weil das Ganze in den Kontext von Bombenattentaten in Berlin gestellt worden ist. Er hat beantragt, dass das Bild rauskommt und Facebook hat gelöscht. Zukünftig müsste Facebook das Bild auch bei einem erneuten Hochladen löschen.“

Problematisch sei es, so Solmecke, wenn zum Beispiel Medien sich dann mit solch einem Bild auseinandersetzen wollen und es deswegen nochmal hochgeladen haben. „Dann ist die Frage: Muss Facebook jetzt den Medienbeitrag bewerten, feststellen, dass es nur ein Zitat ist, und darf das Bild dann nicht löschen? Oder muss immer und in jedem Fall gelöscht werden?“

Auch der Kölner Experte befürchtet, „dass Facebook Inhalte löscht, die gar nicht gelöscht werden dürften.“ Er vermutete im Gespräch: „Da wird allerdings Facebook sich in Zukunft auf die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Denn nach diesen Nutzungsbedingungen ist es Facebook jetzt schon erlaubt, nach freiem Gutdünken das heraus zu löschen, was das Unternehmen für richtig hält und was nicht.“

Wer von Hassreden oder Beleidigungen in den Social Media-Kanälen betroffen ist, bekomme „überhaupt keine neuen Ansprüche“, betonte Solmecke. „Das bedeutet, wenn ich im Netz gemobbt werde, bringt mir dieses Gesetz erstmal gar nichts. Fakt ist nur: Ich kann solche Mobbingfälle, Beleidigung oder üble Nachrede, aber auch Volksverhetzung künftig an Facebook melden.“"

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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