Schönheitsoperationen durch Heilpraktiker?
Sowohl Bundestagsabgeordnete wie auch die Vertreter der verschiedensten Ärzteorganisationen, deren Mitglieder Schönheitsoperationen durchführen, hatten keinen allgemeinen Überblick über das Geschehen auf diesem Gebiet. Weder die Zahlen der durchgeführten Operationen, noch die daraus resultierenden Schadensfälle waren auch nur annähernd bekannt. Jeder Arzt, gleich ob mit Spezialausbildung oder ohne, darf Schönheitsoperationen durchführen.
Nach Befragung der Vorsitzenden und Präsidenten der Deutschen Heilpraktikerverbände konnte Peter A. Zizmann (Präsident des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker) vor dem Ausschuss erklären, dass es nicht zu dem Aufgabengebiet der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zähle, Schönheitsoperationen durchzuführen. Auch das Einbringen von Giften wie Botox (Botulismus-Toxinen) widerspreche dem Berufsbild des Heilpraktikers.
Die Erhaltung oder Wiederherstellung der bestmöglichen Gesundheit ihrer Patienten sei die vordringliche Aufgabe der Heilpraktiker. Heilpraktiker seien Fachleute für naturheilkundliche Heilweisen - so Zizmann - und ihre Erfolge beruhten auf der Anwendung naturheilkundlicher Diagnosemöglichkeiten und Therapien bei Beschwerden und Erkrankungen.
Selbstverständlich
könne dies auch durch Maßnahmen zur "Verschönerung" ergänzt werden, die
auf einer natürlichen Grundlage, z.B. eine Verbesserung der
Durchblutung auch der Haut oder verschiedener Organfunktionen beruhe.
Operative Eingriffe und die Verabreichung von verschreibungspflichtigen
Medikamenten zählten nicht dazu.
Quelle: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

