Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Ernährung Veggie-Definition: EU-Kommission seit 5 Jahren untätig

Veggie-Definition: EU-Kommission seit 5 Jahren untätig

Archivmeldung vom 20.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
VEBU (Vegetarierbund Deutschland e.V.)
VEBU (Vegetarierbund Deutschland e.V.)

Vor fünf Jahren endete der Gesetzgebungsprozess für die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Eine rechtsverbindliche Veggie-Definition gibt es bis heute noch nicht. Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kritisiert die Untätigkeit der EU-Kommission.

Am 25. Oktober 2011 unterzeichneten die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), die in der Europäischen Union die Kennzeichnung von Lebensmitteln regelt. Darin legen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union fest, dass die EU-Kommission Anforderungen an "Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer" definieren muss.* "Es ist genau fünf Jahre her, dass die EU-Kommission durch die Lebensmittel-Informationsverordnung verpflichtet wurde, Kriterien für die freiwillige Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln zu erlassen", sagt Till Strecker, Leiter VEBU-Politik. "Dieser Auflage ist die Kommission trotz zunehmenden Drucks von Politik, Verbraucherschutzverbänden und Wirtschaft bisher nicht nachgekommen. Es ist unverständlich, dass die Kommission trotz eindeutigem Handlungsauftrag des EU-Parlaments Verbraucher, Hersteller und Händler warten lässt, für die eine klare Veggie-Definition wichtig ist", erklärt Strecker.

In Deutschland ist man schon weiter

Aufgrund der Untätigkeit der Kommission hatten die Verbraucherschutzminister der Bundesländer im April einen Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition der Begriffe 'vegan' und 'vegetarisch' beschlossen. Eine Arbeitsgruppe der Länder hatte zusammen mit dem VEBU und der Lebensmittelwirtschaft die Formulierung ausgearbeitet. Diese entspricht vollständig den Erwartungen von vegan und vegetarisch lebenden Verbrauchern und den vielen Menschen, die bewusst vegetarische und vegane Lebensmittel kaufen. Die Minister haben diese Kriterien als für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland verbindlich erklärt.

Veggie-Definition erhält breite Zustimmung

Neben den Ländern sprechen sich auch alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie die Bundesregierung für eine rasche europaweite Regelung aus. Im Juni hatte Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, in einem Brief den zuständigen EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis aufgefordert, den notwendigen Durchführungsrechtsakt zu erlassen, der eine europaweite Definition etablieren wird. Vor wenigen Tagen hatte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag unter anderem rechtsverbindliche Definitionen der Begriffe 'vegan' und 'vegetarisch' gefordert. Zurzeit bereiten auch die Regierungsfraktionen einen eigenen Antrag zur Unterstützung der Definitionen vor. "Wir sind zuversichtlich, dass diese Entwicklungen deutliche Signale nach Brüssel senden", so Strecker.

VEBU-Politik für baldige Umsetzung

VEBU-Politik steht mit allen beteiligten Akteuren in Kontakt und wird gemeinsam mit dem europäischen Dachverband vegetarischer und veganer Organisationen, der European Vegetarian Union (EVU), weiter in Berlin und Brüssel daran arbeiten, dass die EU-Kommission zeitnah ihrer Verpflichtung nachkommt. Aktuell beschäftigt sich der Spitzenverband der Europäischen Lebensmittelindustrie, FoodDrinkEurope (FDE), auf Grundlage einer Vorlage vom VEBU und der EVU, mit der Thematik und wird zeitnah eine Position vorlegen.

Verlässliche Definition ist dringend notwendig

Die LMIV erkennt an, dass Lebensmittelkennzeichnungen Verbraucher auch in die Lage versetzen sollten, gesundheitsbezogene, umweltbezogene, soziale und ethische Erwägungen zur Grundlage ihrer Auswahl zu machen.** Aktuell gibt es weder auf EU-Ebene noch in Deutschland rechtsverbindliche Kriterien, die vegane und vegetarische Lebensmittel erfüllen müssen. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Definition hat der europäische Gesetzgeber schon 2011 erkannt, deshalb findet sich der entsprechende Auftrag in der LMIV.

V-Label bietet Sicherheit

Eine verlässliche Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und Produkten bietet aktuell nur das V-Label, ein international geschütztes Qualitätssiegel. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf oder im Restaurant auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland vom VEBU vergeben.

* Art. 36 Abs. 3 Ziffer b Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
** Erwägungsgrund 3 der LMIV

Quelle: VEBU

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jaulte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige