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Internetanbieter verlangen für Vertragsmitnahme bei Umzug bis zu 70 Euro

Archivmeldung vom 09.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: HeinzHirsch / pixelio.de
Bild: HeinzHirsch / pixelio.de

Verbraucher, die ihren bestehenden Internetanschluss bei einem Umzug in die neue Wohnung mitnehmen möchten, zahlen dafür einmalig zwischen 40 und 70 Euro. Bei keinem der betrachteten DSL- und Kabelanbieter ist die Vertragsmitnahme kostenlos möglich. Kann der Internetanbieter den Vertrag am neuen Anschlussort nicht mehr erfüllen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Je nach Anbieter muss der Umzug bis zu drei Monate im Voraus gemeldet werden. Bei sieben der neun betrachteten Versorger ist auch eine Übertragung des Internetvertrages auf den Nachmieter möglich, bei vier davon sogar kostenfrei. Wollen Verbraucher bei einem umzugsbedingten Anbieterwechsel ihre aktuelle Rufnummer zum neuen Versorger mitnehmen, kostet sie das in der Regel rund 30 Euro. Bei keinem Anbieter ist die Portierung gratis.

Umzugspauschale: DSL-Anbieter verlangen bis zu 70 Euro, Kabelanbieter bis zu 50 Euro

Bei allen neun betrachteten Internetanbietern ist die Mitnahme des bestehenden Internet- und Telefonvertrages an eine neue Adresse kostenpflichtig. Verbraucher zahlen dafür eine einmalige Umzugspauschale zwischen 39,99 Euro (Unitymedia, Vodafone, Vodafone Kabel Deutschland) und 69,95 Euro (Telekom).

Manche Anbieter verzichten auf die Pauschale, wenn Kunden beim Umzug einem Neustart der Vertragslaufzeit zustimmen. Diese Variante sollten Verbraucher genau durchrechnen, weil effektiv höhere Kosten entstehen könnten, z. B. durch Wegfall von Sonderkonditionen.

Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, wenn Anbieter Vertrag nicht mehr erfüllen kann

Kann der Anbieter den bestehenden Vertrag am neuen Anschlussort überhaupt nicht oder nicht zu denselben Bedingungen und Konditionen erfüllen wie bisher, hat der Kunde ein gesetzlich geregeltes Sonderkündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Dieses sollten Verbraucher unbedingt in Anspruch nehmen, um eine finanzielle Doppelbelastung zu vermeiden. Zudem profitieren sie bei einem Anbieterwechsel in der Regel von Neukundenangeboten am neuen Wohnort.

Besteht an der neuen Adresse bereits ein Anschluss, etwa bei Einzug in eine WG, haben Kunden kein Sonderkündigungsrecht und müssen auf die Kulanz des Versorgers hoffen. Im schlechtesten Fall muss der bestehende Vertrag bis zum Ende erfüllt werden.

Einen bevorstehenden Umzug sollten Verbraucher so früh wie möglich beim Internetanbieter melden, um einen reibungslosen Wechsel des Anschlusses zu gewährleisten. Je nach Anbieter muss dies bis zu drei Monate vorher erfolgen.

Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel: nur innerhalb des Vorwahlgebietes

Seine bestehende Rufnummer kann ein Kunde nur innerhalb eines Vorwahlgebietes behalten. Zieht er mit seinem alten Vertrag um, wird die Rufnummer automatisch übertragen. Wechselt der Verbraucher bei Umzug den Anbieter, muss er für die Rufnummernmitnahme zahlen. Bei den betrachteten Anbietern liegt diese Gebühr zwischen 6,92 Euro (Telekom) und 29,99 Euro (Vodafone Kabel Deutschland).

Vertragsumschreibung: bei vier Versorgern kostenlos, bei zwei Kabelanbietern nicht möglich

Eine weitere Möglichkeit, aus bestehenden Verträgen herauszukommen, ist die Übertragung auf den Nachmieter. Eine Umschreibung ist bei den meisten Anbietern möglich - bei easybell, M-net, Unitymedia und Vodafone sogar kostenlos. Kostenpflichtig ist es bei der Telekom (69,95 Euro), 1&1 (49,00 Euro) und O2 (29,99 Euro). Kunden von Tele Columbus und Vodafone Kabel Deutschland können ihren bestehenden Vertrag nicht auf den Nachmieter übertragen.

Quelle: CHECK24 Vergleichsportal GmbH (ots)

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