Mietinteressent muss über finanzielle Schieflage Auskunft geben
Gibt er Auskunft, darf er nicht flunkern: Fragen nach Lohnpfändung oder anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.
Auskunft über die finanziellen Verhältnisse eines Mietinteressenten wollte ein Vermieter auch in einem vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz verhandelten Fall (Az.: 5 U 28/08): Er fragte vor Abschluss des Mietvertrags sowohl den potenziellen Mieter als auch dessen Arbeitgeber nach finanziellen Unregelmäßigkeiten. Beide verneinten, was eine Lüge war. Denn es lag eine Lohnpfändung vor.
Kurze Zeit später kam
es hinsichtlich der Mietzahlungen zu Unregelmäßigkeiten, die Lügen
flogen auf. Nach Worten der OLG-Richter hätte der Vermieter den Vertrag
zu diesem Zeitpunkt anfechten oder kündigen können. Das tat er nicht,
sondern wartete noch mehr als zwei Jahre ab, bis ein Gesamtschaden von
über 10.000 Euro aufgelaufen war. Wegen seiner zögerlichen Haltung
konnte er den lügenden Arbeitgeber deshalb im konkreten Fall nicht
haftbar machen. Der gelinkte Vermieter habe durch sein langes Abwarten
bis zur Kündigung nämlich zum Ausdruck gebracht, dass er "das Ei", das
ihm der Arbeitgeber "ins Nest gelegt hatte", trotz seines Wissens um
die marode finanzielle Situation seines Mieters "behalten" wollte.
Quelle: Immowelt.de

