Auer Witte Thiel: neues Urteil zu elterlicher Verantwortlichkeit im Internet sehr begrüßenswert
Die 7. Zivilkammer in München gab einer Klägerin Recht, welche die Eltern eines damals 16-jährigen Mädchens wegen Urheberrechtsverletzungen haftbar machen wollte. Das Mädchen hatte Videos aus 70 Fotografien der Klägerin erstellt und im Internet veröffentlicht. Die Eltern konnten nicht ausreichend nachweisen, dass sie der Aufsichtspflicht genüge getan hätten. Damit stehen der Klägerin Schadensersatzansprüche zu, so das Urteil.
Für die Kanzlei Auer Witte Thiel ist dieses Urteil ein Meilenstein im Forderungsmanagement. Aus Erfahrung wissen die Experten der Kanzlei Auer Witte Thiel, wie schwierig es bisher war, bei Schäden, die von Minderjährigen im Internet verursacht worden waren, Ersatzforderungen gegen die verantwortlichen Eltern durchzusetzen. Bei vergleichbaren Fällen konnten die geschädigten Unternehmen bisher niemanden haftbar machen und bekamen daher keinen Ersatz für den entstandenen Aufwand. Die Anwälte von Auer Witte Thiel wissen aus Erfahrung, dass eine große Zahl der Jugendlichen unbeaufsichtigt im Internet surfen und hierbei erhebliche Schäden und Forderungsausfälle verursachen. Das vorliegende Urteil gibt den geschädigten Rechteinhabern und Unternehmen nunmehr eine Handhabe, Ihre Ansprüche in diesen Fällen gegen die verantwortlichen Eltern durchzusetzen.