27 Euro für ein Osterfeuer
Clemens Lammerskitten, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales, sieht die Regelung ganz pragmatisch: "Immer wenn die Bürger von der Gemeinde eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, müssen sie dafür bezahlen." Ob sie einen Personalausweis beantragen oder der Sportverein eine Genehmigung für den Ausschank von Getränken in der Sporthalle haben wolle. Dies gelte auch für die Genehmigung eines Osterfeuers. Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags sei von der Verwaltung mit einer halben Stunde berechnet worden. So sei die Verwaltungsgebühr von 27 Euro zu Stande gekommen, erklärt Lammerskitten.
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