Bundesamt missachtet Auskunftsrecht Staatliche und private Stellen geben häufig keine Eigenauskunft
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sieht in der
Auskunftsverweigerung der Bundesbehörde eine Missachtung von
Bürgerrechten: "Jeder Bürger hat ein Auskunftsrecht hinsichtlich der
Daten, die Behörden über ihn speichern. Das Bundesamt missachtet hier
die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft, die im
Datenschutzgesetz festgelegt sind.“ Aber auch private Unternehmen
verstoßen häufig gegen die Auskunftspflicht, wie eine umfassende
"WISO"-Recherche ergeben hat.
Die "WISO"-Redaktion ließ Zuschauer bei insgesamt 40 Stellen eine
Eigenauskunft anfordern. Angeschrieben wurden neben Behörden auch
Privatunternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten sammeln
und diese an Dritte verkaufen. Nur die Hälfte der angeschriebenen
Stellen hat auf die erste Anfrage hin geantwortet. In drei Fällen
bekamen die Tester auch nach einer Mahnung keine Auskunft
(Neckermann, KarstadtQuelle und MobilCom).
Einige Unternehmen behaupten, dass keine Informationen über unsere
Tester gespeichert seien. Dennoch haben sie Daten weitergegeben, wie
"WISO" herausgefunden hat.
Private Datensammler errechnen aus den personenbezogenen
Informationen einen so genannten Score, aus dem die Kreditwürdigkeit
hervorgehen soll. Dieser Score wird an Banken und andere Stellen
weiterverkauft. Liegen diesem Wert falsche Informationen zu Grunde,
kann sich das negativ auf die Kreditwürdigkeit des Betroffenen
auswirken.
Quelle: Pressemitteilung ZDF

