Wehrlos gegen Behörden
Aus dem Inhalt:
Vorgesehen ist eine drastische Einschränkung der Rechtsmittel bei Ordnungswidrigkeiten. Falls die Vorschläge unverändert vom Parlament angenommen würden, gäbe es bei etwa 95 Prozent der Bußgeldbescheide keine Rechtsbeschwerdeinstanz mehr. Dies würde auch in Verfahren gelten, bei denen es um ein Fahrverbot oder um Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister geht. Thüringens Justizminister Harald Schliemann (CDU) gab offen zu: »Da wollen wir hin.« Die Neuregelung hätte nicht nur Auswirkungen im Verkehrsrecht, sondern im gesamten großen Anwendungsbereich des Ordnungswidrigkeitenrechts.
