Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Achtung aufgepaßt! Behörden Müllkosten
Navigation
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail und zusätzlich die Chance haben monatlich tolle Sachpreise zu gewinnen? Dann tragen Sie sich hier ein:
Anzeige
 
Artikelaktionen

Müllkosten

von Michael Dahlkeveröffentlicht 23.03.2005 17:50
Wie sich Bürger gegen steigende Abfallgebühren zur Wehr setzen
 

Die Umschau hat vor zwei Wochen über extreme Unterschiede bei den Müllgebühren in Mitteldeutschland berichtet. Während unsere Beispiel-Familie im Landkreis Sömmerda in Thüringen im vergangenen Jahr 229 Euro für die Müllentsorgung ausgeben musste, kam unsere Test-Familie im Saalkreis in Sachsen-Anhalt mit 85 Euro aus.

Doch überhöhte Müllgebühren müssen die Bürger nicht hinnehmen. Das zeigt ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt. In Wittenberg geht ein Mann seit Jahren erfolgreich gegen zu hohe Müllgebühren vor. Er hat den Landkreis Wittenberg bereits elf Mal mit Erfolg verklagt.

1997 war er über einen Insider an die Gebührenkalkulation gekommen. Darin fand er etliche Fehler. So steckten in der Mülldeponie u.a. große Teile alter DDR-Industriemüll. Dass Bürger dafür zahlen ist nicht rechtens. Außerdem berechnet der Landkreis den Bürgern pro Kilogramm Papier 21 Cent. Für die Entsorgung fielen tatsächlich aber nur 16 Cent pro Kilo an. Gewinne dürfen Landkreise mit Müll jedoch nicht erwirtschaften.

So hagelte es Jahr für Jahr neue Urteile. Der Streit zieht sich bis heute hin. Das Gute: Der Landkreis musste seine Kalkulation immer aufs Neue korrigieren. Auf diese Weise wurden die Müllgebühren gerechter. Wer Müll vermeidet, zahlt in Wittenberg jetzt weniger.

Quelle: http://www.mdr.de/umschau/1832676.html

« Januar 2009 »
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31
Anzeige
 Z.ZOE FEELINGS - Sonnenbrillen, Handtaschen and more for less
 

Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

Diese Website erfüllt die folgenden Standards: